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VERKEHRSRECHT

Dr. Muchitsch & Mag. Reißner

Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, egal ob Sie daran als Fahrer, Fahrgast oder Fußgänger beteiligt sind. Wir bemühen uns Ihre Ansprüche wie Reparaturkosten, sonstige Sachschäden, Schmerzengeld, Verdienstentgang und sämtliche auf einen Unfall zurückzuführende Forderungen durchzusetzen, wobei meist eine rasche außergerichtliche Lösung angestrebt wird. Wesentlich ist, dass im Fall einer außergerichtlichen Regelung die Kosten unserer Tätigkeit von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu bezahlen sind und daher, selbst wenn keine Rechtschutzversicherung besteht, unsere Klienten nicht mit Kosten belastet werden müssen. Sollte eine gerichtliche Austragung unvermeidlich sein, können wir auf die, aufgrund einer Vielzahl von Prozessen gewonnen Erfahrungen, zurückgreifen.  Die erforderliche Abwicklung mit den Versicherungen ist für uns selbstverständlich. 

urn-newsml-dpa-com-20090101-131121-99-05
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